Haushaltsauflösung nach Todesfall: Was ist jetzt zu tun?

Nach einem Todesfall müssen häufig mehrere organisatorische Dinge gleichzeitig geklärt werden. Bei der Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ist es deshalb sinnvoll, nicht sofort mit dem Ausräumen zu beginnen.

Zuerst sollte geklärt werden, wer über den Nachlass entscheiden darf. Danach sollten wichtige Dokumente, Wertgegenstände und persönliche Erinnerungsstücke gesichert sowie das Mietverhältnis geprüft werden. Erst dann kann der übrige Hausrat sinnvoll in Dinge zum Behalten, Weitergeben oder Entsorgen aufgeteilt werden.

Eine klare Reihenfolge hilft dabei, nichts Wichtiges zu übersehen und die spätere Wohnungsauflösung besser zu organisieren.

Das Wichtigste zuerst

Bei einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall empfiehlt sich folgende Reihenfolge:

  1. Zuständigkeit und Nachlass klären
  2. Wohnung und Zugang sichern
  3. wichtige Dokumente und Wertgegenstände sichern
  4. Mietverhältnis und Fristen prüfen
  5. laufende Verträge erfassen
  6. Hausrat gemeinsam sichten
  7. Behalten, Weitergeben und Entsorgen trennen
  8. Wert und Weiterverwendung prüfen
  9. Haushaltsauflösung organisieren
  10. Wohnung vereinbarungsgemäß übergeben

 

Der wichtigste Punkt dabei: Nicht vorschnell alles entsorgen. Zwischen persönlichen Erinnerungsstücken, verwertbaren Gegenständen und Dingen, die tatsächlich nicht mehr genutzt werden können, sollte klar unterschieden werden.

Wer darf eine Wohnung nach einem Todesfall auflösen?

Bevor Möbel verkauft, verschenkt oder entsorgt werden, sollte zunächst geklärt werden, wer über den Nachlass verfügen darf.

Nach § 1922 BGB geht das Vermögen einer verstorbenen Person als Ganzes auf den oder die Erben über. Zum Nachlass können neben Geld und anderen Vermögenswerten auch Möbel, persönliche Gegenstände und weiterer Hausrat gehören.

Gibt es mehrere Erben, sollte deshalb abgestimmt werden, wie mit dem Hausrat umgegangen wird. Bestehen Unklarheiten über die Erbfolge, eine Erbengemeinschaft oder die Berechtigung einzelner Personen, ist es sinnvoll, diese Fragen vor einer vollständigen Räumung zu klären.

Bei rechtlichen Unsicherheiten sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, bevor Gegenstände aus dem Nachlass verkauft, verschenkt oder entsorgt werden.

Die Wohnung nicht vorschnell räumen

Gerade wenn eine Wohnung schnell übergeben werden soll, entsteht leicht Zeitdruck. Trotzdem sollte die eigentliche Haushaltsauflösung erst beginnen, nachdem wichtige persönliche und organisatorische Dinge gesichert wurden.

Besonders geprüft werden sollten:

  • persönliche Dokumente
  • Testament oder Hinweise auf ein Testament
  • Versicherungsunterlagen
  • Mietunterlagen
  • Bankunterlagen
  • Verträge
  • Fahrzeugpapiere
  • Schlüssel
  • Bargeld
  • Schmuck
  • andere Wertgegenstände
  • Fotos und Erinnerungsstücke

Wichtige Unterlagen liegen nicht immer ordentlich in einem gemeinsamen Ordner.

Es kann deshalb sinnvoll sein, auch Schreibtische, Nachttische, Schubladen, Aktentaschen, Schränke oder andere persönliche Ablagen sorgfältig zu prüfen, bevor deren Inhalt aussortiert wird.

Erst wenn feststeht, welche Dinge aufbewahrt werden müssen oder von Angehörigen übernommen werden sollen, sollte der übrige Hausrat weiter sortiert werden.

Was passiert mit dem Mietvertrag nach dem Todesfall?

Bei einer Mietwohnung sollte frühzeitig geklärt werden, wie das Mietverhältnis weitergeführt oder beendet wird.

Dabei gibt es nicht für jeden Todesfall dieselbe Regelung.

Lebte beispielsweise ein Ehe- oder Lebenspartner mit der verstorbenen Person in einem gemeinsamen Haushalt, kann dieser nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für Kinder, andere Familienangehörige oder weitere Personen, die dauerhaft im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.

Waren mehrere Personen bereits gemeinsam Mieter, wird das Mietverhältnis grundsätzlich mit den überlebenden Mietern fortgesetzt.

Tritt niemand nach diesen Regelungen in das Mietverhältnis ein und wird es auch nicht mit einem anderen Mieter fortgesetzt, wird es nach § 564 BGB mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall sieht das Gesetz für Erben und Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats mit gesetzlicher Frist vor.

Deshalb sollte man nicht pauschal davon ausgehen, dass nach einem Todesfall immer dieselbe Kündigungsfrist gilt.

Am besten wird frühzeitig mit dem Vermieter geklärt:

  • wer den Mietvertrag fortführt
  • ob und wann gekündigt wird
  • wann die Wohnung geräumt sein muss
  • welcher Zustand bei der Übergabe vereinbart wird
  • wann die Schlüssel übergeben werden

Bei einer unklaren mietrechtlichen Situation sollte zusätzlich fachkundige Beratung eingeholt werden.

Erbe noch nicht geklärt? Nicht vorschnell entscheiden

Wer noch nicht weiß, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll, sollte mit weitreichenden Entscheidungen über den Nachlass vorsichtig sein.

Die gesetzliche Frist für die Ausschlagung beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Wann diese Frist beginnt, hängt insbesondere davon ab, wann der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung als Erbe Kenntnis erhält. In bestimmten Fällen mit Auslandsbezug beträgt die Frist sechs Monate.

Der genaue Einzelfall kann komplex sein. Wenn der Nachlass unübersichtlich oder möglicherweise überschuldet ist, sollte deshalb vor größeren Entscheidungen rechtlicher Rat eingeholt werden.

Wer noch nicht weiß, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll, sollte mit weitreichenden Entscheidungen über den Nachlass vorsichtig sein.

Die gesetzliche Frist für die Ausschlagung beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Wann diese Frist beginnt, hängt insbesondere davon ab, wann der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung als Erbe Kenntnis erhält. In bestimmten Fällen mit Auslandsbezug beträgt die Frist sechs Monate.

Der genaue Einzelfall kann komplex sein. Wenn der Nachlass unübersichtlich oder möglicherweise überschuldet ist, sollte deshalb vor größeren Entscheidungen rechtlicher Rat eingeholt werden.

Haushaltsauflösung nach Todesfall: Checkliste Schritt für Schritt

Sind die grundlegenden Zuständigkeiten geklärt, kann die eigentliche Wohnungsauflösung strukturiert vorbereitet werden.

Schritt 1: Zuständigkeit klären

Zuerst muss klar sein, wer Entscheidungen über den Nachlass treffen darf.

Zu klären ist beispielsweise:

  • Wer ist Erbe?
  • Gibt es mehrere Erben?
  • Gibt es einen Testamentsvollstrecker?
  • Gibt es eine bevollmächtigte Person?
  • Müssen Entscheidungen mit weiteren Personen abgestimmt werden?

Solange diese Punkte unklar sind, sollten keine wertvollen oder persönlichen Gegenstände vorschnell verkauft oder entsorgt werden.

Schritt 2: Wohnung sichern

Danach sollte sichergestellt werden, dass die Wohnung und der Hausrat geschützt sind.

Dazu gehört beispielsweise:

  • vorhandene Schlüssel zusammentragen
  • Fenster und Türen kontrollieren
  • verderbliche Lebensmittel prüfen
  • gegebenenfalls Haustiere versorgen
  • wichtige Post sichern
  • Zugang zur Wohnung abstimmen

Besonders wenn mehrere Personen Zugang zur Wohnung haben, hilft eine klare Abstimmung.

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Schritt 3: Dokumente und Wertgegenstände sichern

Bevor Schränke und Möbel geleert werden, sollten Dokumente und persönliche Gegenstände aussortiert werden.

Wichtige Unterlagen kommen am besten an einen separaten, sicheren Ort.

Das Gleiche gilt für:

Wertsachen, Schmuck, Bargeld, persönliche Erinnerungen, Fotos und Gegenstände, die Angehörige behalten möchten.

Schritt 4: Mietverhältnis und Termine klären

Bei einer Mietwohnung sollte jetzt mit dem Vermieter abgestimmt werden, wie es weitergeht.

Wichtig sind insbesondere:

  • Mietvertrag prüfen
  • mögliche Kündigung klären
  • Fristen beachten
  • Übergabetermin abstimmen
  • gewünschten Übergabezustand klären

So lässt sich besser einschätzen, wie viel Zeit für die Wohnungsauflösung tatsächlich zur Verfügung steht.

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Schritt 5: Laufende Verträge erfassen

Neben der Wohnung können noch weitere laufende Verträge bestehen.

Dazu können gehören:

  • Strom
  • Gas
  • Telefon
  • Internet
  • Versicherungen
  • Rundfunkbeitrag
  • Abonnements
  • Mitgliedschaften

Diese Themen müssen nicht zwingend vor der ersten Sortierung vollständig erledigt sein. Sie sollten aber erfasst werden, damit nichts vergessen wird.

Schritt 6: Hausrat gemeinsam sichten

Erst jetzt beginnt die eigentliche Vorbereitung der Haushaltsauflösung.

Dabei sollte nicht sofort alles als Abfall behandelt werden.

Stattdessen hilft eine einfache Einteilung.

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Schritt 7: Hausrat in drei Kategorien aufteilen

1. Behalten

Hierzu gehören beispielsweise:

  • persönliche Dokumente
  • Familienfotos
  • Erinnerungsstücke
  • Wertsachen
  • Dinge, die Angehörige übernehmen möchten

Diese Gegenstände sollten eindeutig gekennzeichnet oder direkt aus der Wohnung genommen werden.

2. Weitergeben, verwerten oder spenden

Gut erhaltene Gegenstände können möglicherweise noch genutzt werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Möbel
  • Haushaltswaren
  • Bücher
  • funktionierende Elektrogeräte
  • brauchbare Einrichtungsgegenstände

Statt diese Dinge vorschnell zu entsorgen, sollte zuerst geprüft werden, ob Angehörige sie übernehmen möchten oder eine Weiterverwendung möglich ist.

3. Räumen und entsorgen

Beschädigte, stark verschmutzte oder nicht mehr nutzbare Gegenstände müssen entsprechend geräumt und fachgerecht entsorgt werden.

Dadurch entsteht eine klare Trennung:

Behalten → Weitergeben oder Spenden → Räumen und Entsorgen

Was passiert mit Möbeln und Hausrat nach einem Todesfall?

Bei der Auflösung einer Wohnung stellt sich häufig die Frage, was mit den Möbeln der verstorbenen Person passieren soll.

Nicht alles muss automatisch entsorgt werden.

Persönliche Erinnerungsstücke sollten zunächst innerhalb der Familie abgestimmt werden. Gegenstände mit erkennbarem Wert sollten ebenfalls gesondert geprüft werden.

Bei gut erhaltenen Möbeln und brauchbarem Hausrat kann eine Weiterverwendung sinnvoll sein.

REMAR prüft bei Möbelspenden anhand von Beschreibung und Fotos, ob Möbel weiterverwendet werden können und eine Abholung in der jeweiligen Region möglich ist. Geeignete Möbel werden nach Absprache abgeholt.

Mehr dazu erfahren Sie unter gut erhaltene Möbel bei REMAR spenden.

Für geeignete Möbel und Sachspenden steht außerdem der Abholdienst von REMAR zur Verfügung. REMAR beschreibt diesen Service ausdrücklich für wiederverwendbare Gegenstände und Möbelspenden.

So muss bei einer Haushaltsauflösung nicht automatisch alles, was nicht behalten wird, im Sperrmüll landen.

Haushaltsauflösung selbst durchführen oder professionelle Hilfe nutzen?

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Eine kleinere Wohnungsauflösung kann unter Umständen selbst organisiert werden.

Das kann sinnvoll sein, wenn:

  • nur wenig Hausrat vorhanden ist
  • genügend Zeit zur Verfügung steht
  • mehrere Helfer vorhanden sind
  • Transportmöglichkeiten organisiert sind
  • nur geringe Mengen entsorgt werden müssen

Bei einem kompletten Haushalt kann der Aufwand jedoch schnell größer werden.

Professionelle Unterstützung kann besonders sinnvoll sein, wenn:

  • eine komplette Wohnung oder ein Haus geräumt werden muss
  • viele Möbel vorhanden sind
  • Keller, Dachboden oder Garage dazugehören
  • schwere oder sperrige Möbel transportiert werden müssen
  • Möbel demontiert werden müssen
  • Angehörige nicht in der Nähe wohnen
  • ein Übergabetermin eingehalten werden muss
  • größere Mengen abtransportiert werden müssen

REMAR bietet dafür professionelle Haushaltsauflösungen und Räumungen an. Auf der aktuellen Leistungsseite werden unter anderem eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung sowie ein Festpreisangebot beschrieben.

Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?

Die Kosten hängen nicht davon ab, dass die Haushaltsauflösung aufgrund eines Todesfalls notwendig wird, sondern vor allem vom tatsächlichen Umfang der Räumung.

Entscheidend sind beispielsweise:

  • Größe des Haushalts
  • Menge des Hausrats
  • Keller, Dachboden oder Garage
  • Stockwerk und Zugänglichkeit
  • benötigte Demontagearbeiten
  • Transportaufwand
  • Entsorgungsmenge
  • gewünschte Zusatzleistungen
  • mögliche Wertanrechnung

Eine stark gefüllte kleine Wohnung kann deshalb mehr Aufwand verursachen als eine größere Wohnung mit wenig Hausrat.

Eine ausführliche Erklärung finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten einer Haushaltsauflösung.

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Wer zahlt die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?

Auch diese Frage lässt sich nicht für jeden Erbfall mit einem einfachen Satz beantworten.

Nach § 1967 BGB haftet der Erbe grundsätzlich für Nachlassverbindlichkeiten. Welche Kosten im konkreten Fall als Nachlassverbindlichkeit einzuordnen sind und in welchem Umfang eine persönliche Haftung besteht, kann jedoch von der jeweiligen Nachlasssituation abhängen.

Besonders bei einem überschuldeten oder unklaren Nachlass sollte deshalb vor der Beauftragung größerer Arbeiten fachlicher Rat eingeholt werden.

Der Ratgeber ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

Wohnungsübergabe nach der Haushaltsauflösung

Bei einer Mietwohnung endet die Arbeit nicht mit dem letzten Möbelstück.

Vor der Übergabe sollte geprüft werden:

  • Sind alle vereinbarten Räume leer?
  • Wurde auch der Keller berücksichtigt?
  • Gehören Dachboden oder Garage zur Wohnung?
  • Sind alle Schlüssel vorhanden?
  • Wurden vereinbarte Arbeiten durchgeführt?
  • Ist der mit dem Vermieter abgestimmte Zustand hergestellt?

Ob Renovierungsarbeiten erforderlich sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind unter anderem die konkrete mietrechtliche Situation und die wirksamen Vereinbarungen.

Deshalb sollte der gewünschte Übergabezustand möglichst früh mit dem Vermieter abgestimmt werden.

So unterstützt REMAR bei einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall

Wenn Angehörige die Räumung nicht selbst durchführen möchten oder der Umfang zu groß ist, kann REMAR die praktische Haushaltsauflösung übernehmen.

Je nach vereinbartem Auftrag können beispielsweise folgende Leistungen dazugehören:

  • Besichtigung des Objekts
  • vollständige Wohnungsräumung
  • Räumung von Keller, Dachboden oder Garage
  • Demontage vereinbarter Möbel
  • Abtransport
  • fachgerechte Entsorgung
  • vereinbarte besenreine Übergabe
  • Prüfung weiterverwendbarer Gegenstände
  • Sortierung nach Behalten, Spenden und Entsorgen

Auf der Frankfurter Räumungsseite beschreibt REMAR ausdrücklich, dass auf Wunsch vorab gemeinsam grob nach Behalten, Entsorgen und Spenden sortiert werden kann, damit nichts versehentlich entfernt wird. Außerdem werden dort die Räumung von Keller, Dachboden und Garage sowie Abtransport und Entsorgung angeboten.

Gut erhaltene Gegenstände können dabei auf eine mögliche Weiterverwendung geprüft werden.

REMAR unterstützt bei Haushalts- und Wohnungsauflösungen unter anderem in:

Haushaltsauflösung in Augsburg

Haushaltsauflösung in Frankfurt

Unterstützung bei der Haushaltsauflösung benötigt?

Eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall muss nicht in einem Schritt erledigt werden.

Zuerst sollte gesichert werden, was persönlich, rechtlich oder finanziell wichtig ist. Danach kann geklärt werden, welche Gegenstände Angehörige behalten möchten, was weiterverwendet oder gespendet werden kann und was tatsächlich geräumt werden muss.

Wenn Sie die praktische Wohnungs- oder Haushaltsauflösung nicht selbst übernehmen möchten, kann REMAR den Umfang vor Ort prüfen und die vereinbarten Räumungsarbeiten übernehmen.

Haushaltsauflösung unverbindlich anfragen

Häufige Fragen zur Haushaltsauflösung nach einem Todesfall

Der Hausrat gehört grundsätzlich zum Nachlass. Nach § 1922 BGB geht das Vermögen des Verstorbenen auf den oder die Erben über. Vor einer vollständigen Räumung sollte deshalb geklärt werden, wer über den Nachlass verfügen darf. Bei einer unklaren Erbfolge oder einer Erbengemeinschaft kann rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Es gibt keine allgemeine Frist, nach der eine Wohnung automatisch geräumt werden muss. Zuerst sollten Zuständigkeit und Nachlass geklärt sowie Dokumente, Wertgegenstände und persönliche Erinnerungsstücke gesichert werden. Bei einer Mietwohnung müssen zusätzlich das Mietverhältnis und die konkrete Übergabesituation geprüft werden.

Das hängt davon ab, wer mit der verstorbenen Person zusammengelebt beziehungsweise den Mietvertrag abgeschlossen hat. Ehe- oder Lebenspartner und unter bestimmten Voraussetzungen weitere Haushaltsangehörige können nach § 563 BGB in den Mietvertrag eintreten. Besteht keine solche Eintritts- oder Fortsetzungssituation, wird das Mietverhältnis nach § 564 BGB mit dem Erben fortgesetzt.

Kosten im Zusammenhang mit dem Nachlass können rechtlich unterschiedlich einzuordnen sein. § 1967 BGB regelt grundsätzlich die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten. Bei einem unklaren oder überschuldeten Nachlass sollte vor größeren Aufträgen fachlicher Rat eingeholt werden.

Möbel können von Angehörigen übernommen, verkauft, weitergegeben, gespendet oder – wenn sie nicht mehr nutzbar sind – entsorgt werden. REMAR prüft bei geeigneten Möbelspenden, ob eine Weiterverwendung und Abholung möglich ist.