AGB

Um die Projekte von REMAR Deutschland zu finanzieren, bieten wir verschiedene Dienstleistungen an.

AGB Remar Deutschland

Art. 1 Geltungsbereich

Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die REMAR Deutschland anbietet: Räumungen, Umzüge/Transporte, Personenhilfe/Hilfsarbeiten und Abholungen.
Spezielle Regelungen, die spezifische Dienstleistungen von REMAR Deutschland betreffen, sind in der entsprechenden Offerte detailliert aufgeführt.

Art. 2 Bezahlung

Zahlung des Fälligen Betrags:
Bei erst Kunden ist der zu zahlende Betrag nach Abschluss der Arbeiten in bar beglichen werden, sofern in der Offerte keine abweichenden Regelungen festgehalten wurden.
Betrag:
Die zu entrichtende Summe entspricht dem in der Offerte ausgewiesenen Betrag. Sofern keine Offerte erstellt wurde, gilt der mündlich vor Ausführung des Auftrags genannte Betrag. Zahlungsfrist:
Die Frist für die Begleichung der Rechnung ist in der Offerte festgelegt und kann verschiedene Zahlungsmodalitäten beinhalten, wie beispielsweise Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.

Art. 3 Umdisponierung / Rücktritt des Auftraggebers

Recht auf Umzugs Umdisposition:
Der Auftraggeber hat das Recht, während der Durchführung des Umzugs umzudisponieren, sofern er den entstehenden Mehraufwand vollständig begleicht. Dieser Mehraufwand wird von unseren Fachkräften vor Ort geschätzt und in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Rücktrittsverfahren:
Ein eventueller Rücktritt des Auftraggebers muss schriftlich erfolgen.
Rücktrittskosten:
Bei einem Rücktritt innerhalb von 5 Kalendertagen vor dem geplanten Dienstleistungsdatum sind pauschal Euro 150.- fällig. Rücktritt bei stundenbasierter
Abrechnung:
Wenn der Rücktritt eine Dienstleistung betrifft, die auf Stundenbasis abgerechnet wird (z. B. Umzug, Personenhilfe, Hilfsarbeiten), wird der Betrag Euro 150.- als pauschalierte Entschädigung für aufgewendete Zeit, Bemühungen und Aufwendungen geschuldet.

Art. 4 Storno

Bei einer Stornierung des Auftrages auf unbestimmte Zeit, die eine Frist von 5 Tagen unterschreitet, eine Pauschale von Euro 150.- verrechnet. Stornierungsgebühren werden per Rechnung zugestellt mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Wird der Termin auf ein anderes bestimmtes Datum verlegt fallen keine Stornierungsgebühren an.

Art. 5 Arbeitszeit

Die Mittagspause wird nicht zur Arbeitszeit gezählt und wird somit nicht verrechnet, die Mitarbeiter haben jedoch Anrecht auf eine „Lunch Pause“.

Art. 6 Hin- und Rückfahrt

Für Transporte und Umzüge in Deutschland erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis, wobei die Fahrzeit in die Berechnung einbezogen wird.

Art. 7 Kostendetails

In unseren Preisen sind Treibstoff und Versicherungen (Ausser Selbstbehalt) inbegriffen. Verpackungsmaterial wird zusätzlich verrechnet.

Art. 8 Unsere Leistungen

Remar Deutschland führt die Dienstleistungen sorgfältig, zum vereinbarten Zeitpunkt verlässlich und kostengünstig durch. Remar Deutschland erbringt seine Dienstleistungen im Namen des Kunden und dient als unterstützender Partner bei der Erfüllung der Dienstleistungsanforderungen des Kunden.

Art. 9 Leistung des Auftraggebers

Transport

Der Auftraggeber sorgt für geeignete Verpackung.
Er teilt Remar Deutschland rechtzeitig alle Adressen mit die die bestellte Dienstleistung betreffen. (Abhol-und Lieferadresse) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mitarbeiter, insbesondere Fahrer auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen.
Wurden keine anderen Vereinbarungen getroffen (schriftlich) obliegt die Besorgung aller für die Durchführung des Transportes erforderlichen Dokumente, Bewilligungen und Absperrungen dem Auftraggeber.
Der Auftraggeberin / dem Auftraggeber haftet vollumfänglich für den vereinbarten Auftrag selbst dann, wenn eine Wertminderung oder ein Totalschaden eintritt. Jegliche Verrechnung mit dem Auftrag ist ausgeschlossen.
Transport ins Ausland
Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgetreuen Deklaration des Transportgutes verpflichtet und übernimmt gegenüber dem Fahrer von Remar sowie den Bahn- und Zollorganen oder weiteren Behörden die volle Verantwortung. Ohne diesbezügliche Weisung durch den Auftraggeber ist der Fahrer von Remar Deutschland berechtigt, das Transportgut als Übersiedlungsgut zu behandeln.
Der Auftraggeber hat für die Beschaffung der erforderlichen Zolldokumente besorgt zu sein und ist für deren Richtigkeit verantwortlich. Für alle Folgen, die durch das Fehlen, die verspätete Zustellung und die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit dieser Dokumente entstehen, hat der Auftraggeber aufzukommen. Er haftet dem Fahrer von Remar für alle sich aus der Zollbehandlung des Transportgutes ergebenden Auslagen. Der Preis für die Zollabfertigungskosten setzt eine normale Abwicklung voraus. Verlängerte Zollaufenthalte und besondere Verhandlungen mit den zuständigen Behörden sind dem Fahrer von Remar entsprechend zu vergüten. Der Fahrer von Remar ist nicht verpflichtet, Frachten, Zölle und Abgaben zu bevorschussen. Er kann vom Auftraggeber Vorschüsse in der jeweiligen Währung verlangen. Tritt der Fahrer von Remar in Vorlage, so sind ihm Vorlageprovision und Zins sowie ein angemessener Kursverlust zu ersetzen.
Für alle Umtriebe und Mehrkosten, die infolge verspäteter Abnahme des Transportgutes durch den Auftraggeber entstehen, hat dieser aufzukommen. Kann innerhalb einer Wartezeit von vier Stunden die Entladung nicht begonnen werden, ist der Fahrer von Remar berechtigt, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers das Transportgut einzulagern. Dabei beschränkt sich seine Haftung auf die sorgfältige Auswahl des Einlagerungsortes.
Ausdrücklich vom Transport ausgeschlossen sind Bargeld, Inhaberpapiere, inklusive Effekten im Sinne des Börsengesetzes, die Inhabereigenschaften haben, oder Edelmetalle.

Räumung

Mit der Auftragserteilung für Räumung & Entsorgung geht das Material gemäss der Vereinbarung in das Eigentum von wir organisieren über.
Bei Aufträgen von Entsorgung / Räumung ist eine Nachforderung auf das entsorgte Eigentum ausdrücklich nicht mehr möglich! Das Eigentum, das nicht entsorgt, geräumt, entsorgt werden muss ist aus den Räumen vor Auftragserteilung zu entfernen. Entsorgtes Material das nicht hätte entsorgt werden sollen, kann dem Auftragnehmer nicht in Rechnung gestellt werden. Es werden jedoch keine Dübel, Steckdosen aller Art, Internetanschlüsse, TV-Boxen, Termostat, Hacken, Nägel, Schrauben, etc. aus Böden, Decken, Wänden, Türen, etc. demontiert oder ausgebaut – dies ist Aufgabe der Auftraggeberin / des Auftraggebers. Wir sind bemüht ökologische und ökonomische Grundsätze bei der Entsorgung umzusetzen und setzt wo möglich auf regionale Netzwerkpartner nach eigenem Ermessen. Gegenstände die nicht entsorgt werden dürfen, sind vor Arbeitsantritt zu entfernen. Wo dies nicht möglich, müssen die Gegenstände die nicht entsorgt werden müssen im Auftrag schriftlich erwähnt werden.

Brauchbare Gegenstände werden nach Möglichkeit einer Zweitnutzung zugeführt – jegliche Verrechnung mit dem Auftrag ist davon ausgeschlossen. Kühlschränke, Tiefkühler sowie sämtliche Gefrierfächer und verderbliches Material sind mindestens 48 Stunden vor dem Entsorgungsbeginn fachgerecht durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin zu entsorgen. Die Kühl- & Gefrier-Schränke müssen vollständig ausgeräumt und abgetaut sein.

 

Art. 10 Haftung

Die Haftung liegt beim Auftraggeber dieser ist auch für die Dienstleistung verantwortlich. Nach Absprache kann eine separate Versicherung abgeschlossen werden mit einem Selbstbehalt die der Auftraggeber übernimmt.

Art. 11 Haftungsausschluss

Wird die Beladung oder Ablieferung wegen Panne, Unfall, Witterungseinflüssen oder aus anderen Gründen, für welche Remar Deutschland keine Schuld trifft, verzögert, hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigung. Remar Deutschland haftet nicht für Schäden am Frachtgut, die durch Feuer, Unfälle, Kriege, Streiks, höhere Gewalt oder einen dem Transportmittel durch Dritte verursachten Schaden entstehen.

Vertragsbedingungen.pdf
Unsere Dienstleistungen

Remar macht Umzüge, Endreinigungen, Räumungen, Transporte und Abholdienste

Bei Bedarf stellen wir Ihnen auch Hilfsarbeiter zur Verfügung. Diese helfen bei dem Auseinandernehmen und Zusammensetzen von Möbeln, Malerarbeiten und sonstigen Hilfsarbeiten.

Alle Dienstleistungen dienen als Integrations- und Wiedereingliederungsmassnahme für Menschen, welche sich bei REMAR in der Drogenrehabilitation befinden. Jegliche Einnahmen werden benutzt, um den Verein zu unterstützen.

Räumungen

Fachmännisch
durchgeführte
Räumungen.

Umzüge

Günstig und
stressfrei
umziehen.

Abholdienst

Für kleine,
aber auch
große Güter.
Spenden
E-Mail: info@remar-d.de
Telefon: (D) 0180 500 96 42